Kompetente Beratung zum Familienrecht
Die Werte unserer Gesellschaft im Hinblick auf Ehe und Familie befinden sind seit einiger Zeit im Wandel. Mittlerweile reagieren die Gerichte in Ihrer Rechtsprechung zum Familienrecht auf diese Veränderungen. Daher ist es für einen Rechtsanwalt mehr denn je erforderlich, im Bereich des Familienrechts aktuelle Rechtskenntnisse als Fachanwalt zu besitzen.
Eine solche qualifizierte und kompetente Beratung finden Sie in der Regel bei einem Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Berufserfahrung wie der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner in München.
Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?
Der Fachanwalt für Familienrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Familienrechtes besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse nachweisen kann. Als zusätzliche Berufsbezeichnung darf er den Titel des Fachanwalts für Familienrecht führen.
Die überdurchschnittliche Qualifikation muss unser Fachanwalt für Familienrecht jährlich nachweisen. Mindestens jährlich muss unser Fachanwalt für Familienrecht
- Fortbildungsveranstaltungen besuchen
- Nachweise für seine qualifizierte Fortbildung dokumentieren
Schwerpunkte des Fachanwalts für Familienrecht
Von erheblicher Bedeutung sind die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Problembereiche, die eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht notwendig machen:
- Scheidungsrecht
- Güterrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Diese Problembereiche können im Zuge einer einvernehmlichen Regelung durch Ihren Fachanwalt Familienrecht für unsere Mandanten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren für eine Entscheidung durch das Gericht vorbereitet werden.
Berufserfahrung vor Gericht
Die Beratung Ihres Fachanwalts für Familienrecht verhindert kostenintensive und lange Verfahren. Ihr Fachanwalt für Familienrecht wird sich mit seinem profunden Fachwissen und seiner Kenntnis um das gerichtliche Verfahren auch vor Gericht erfolgreich durchsetzen.
Ehevertrag zur Sicherung Ihres Unternehmens
Unternehmer sollten zur Sicherung des Betriebes für den Fall der Scheidung einen Ehevertrag bei Ihrem Fachanwalt für Familienrecht schließen. Der Ehevertrag wird durch einen Fachanwalt für Familienrecht gestaltet. Da dieser Ehevertrag persönliche und wirtschaftliche Regulierungen beinhaltet, ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Vertrag nachfolgend notariell beurkunden zu lassen.
Unser Fachanwalt für Familienrecht berät unsere Mandanten zum Ehevertrag. Im nächsten Schritt gestaltet und entwirft unser Fachanwalt für Familienrecht den Ehevertrag und legt diesen beiden Ehepartnern vor. Die Regelungen werden durchgesprochen und Unklarheiten mit unserem Fachanwalt für Familienrecht beraten, bevor der Vertrag dokumentiert wird.
Sicherheit bei Trennung und Scheidung
Wir geben mit unserem Fachanwalt für Familienrecht Ehepaaren in vertrauensvoller Umgebung die Sicherheit auf eine zügige solide und ohne größere Nachteile für die Kinder geregelte Trennung und Scheidung. Dabei ist es unser Ziel, zusammen mit unseren Mandanten die Position für einen sicheren Neuanfang zu erstellen. Mit uns treffen Sie auf einen Fachanwalt für Familienrecht, der Sie rechtlich kompetent und menschlich sensibel bei Ihrem Anliegen unterstützt.
Für Informationen zum Thema Familienrecht steht Ihnen Fachanwalt Herr Immerfall in der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner mit seinen Kontaktdaten: E-Mail: kanzlei@fragwerner.de , Tel.: +49 (089) 54 34 48 zur Verfügung.