Seinen Punktestand kann man sich anhand dieser Ausführungen selbst ausrechnen, wenn die ergangenen Entscheidungen bekannt sind. Jeder hat die Möglichkeit, sich nach dem ihn betreffenden Inhalt der Verkehrssünderkartei zu erkundigen. Die kostenlose Auskunft wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag ist eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift), die bei der Gemeinde, bei der Polizei oder ähnlichen Dienst- siegel führenden Stellen erhältlich ist, beizufügen. Damit ist sichergestellt, daß nur der Betroffene Auskunft erhält. Im Antrag sind alle Vornamen, Namen und Geburtsnamen und das Geburtsdatum anzugeben.
Die Anfrage könnte lauten:
Kraftfahrt-Bundesamt
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg
Betr.: Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für
Franz-Heinrich Meier,
geb. 8.11.1944 in A-Stadt,
wohnhaft C-Straße 7,
12345 B-Stadt
Ich bitte um Auskunft über die mich betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister.
(Beglaubigung) (Unterschrift)
Die Auskunft ist gebührenfrei, sie wird nicht fernmündlich erteilt.