Startseite   Index   
Hier kommen Sie schnell zum Ziel!

Arbeitsrecht München

Seit 1995 ist er in München als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig, jedoch bereits vor seiner Münchener Zeit, während seiner Tätigkeit in Oberfranken, arbeitete er als Rechtsanwalt vorwiegend im Bereich des Arbeitsrechts. Jedoch bereits seit seiner Zulassung ist Arbeitsrecht eines seiner Spezialgebiete. Seit dem Jahr 2003 ist Rechtsanwalt Werner im Bereich des Arbeitsrechts in München als Fachanwalt tätig.

Bereits im Rahmen einer Erstberatung über das Arbeitsrecht informiert Herr Rechtsanwalt Werner in München seine Mandanten über rechtliche Aspekte, Erfolgsaussichten und Risiken. Danach wird die weitere Vorgehensweise im Bereich Arbeitsrecht in München unter Berücksichtigung der Ziele des Mandanten geklärt. Häufig hilft eine Erarbeitung von strategischen Alternativen um auf unerwartete Wendungen in einem Verfahren zum Arbeitsrecht in München vorbereitet zu sein.

Herr Rechtsanwalt Werner betreut als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, aber insbesondere auch Betriebsräte. Er kennt beide Seiten des Arbeitsrechts und ist daher oft in der Lage, konstruktive Lösungen zu finden, die beide Seiten zufrieden stellen.

Welche Bereiche Fallen ins Arbeitsrecht in München?

Das Fachgebiet des Arbeitsrechts, wie es in der Kanzlei von Rechtsanwalt Werner in München betrieben wird, deckt verschiedene Teilbereiche ab, zu denen Ihnen das Team der Rechtsanwaltskanzlei in München sicherlich weiterhelfen kann.

Zu den Gebieten des Arbeitsrechts gehören zum Beispiel:

  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Arbeitslosengeld
  • Sperrzeiten

und vieles mehr.

Das Arbeitsrecht in München umfasst also einen komplexen Tätigkeitsbereich.

Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages sind einzelne Bedingungen verhandelbar, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Tarifverträge entgegenstehen. Aus diesem Grund ist es immer ratsam auch dabei einen Anwalt für Arbeitsrecht in München zu Rate zu ziehen.

Mögliche Differenzen und damit Klärungsbedarf für das Arbeitsrecht in München zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gerade im Hinblick und die Gewährung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen.

Im Arbeitsrecht besitzt die Abmahnung des Arbeitnehmers eine Doppelfunktion. Auf der einen Seite ist die Rügefunktion zu nennen. Dem Arbeitnehmer soll deutlich gemacht werden, welches von ihm gezeigte Verhalten beanstandet wird. Dieser Rügefunktion ist deshalb nur genüge getan, wenn das inhaltlich beanstandete Verhalten klar, deutlich und ausreichend konkretisiert beschrieben ist. Auf der anderen Seite ist die Warnfunktion der Abmahnung zu nennen. Die Warnfunktion ist für das Arbeitsrecht in München erfüllt, wenn der Arbeitgeber unmissverständlich zu verstehen gibt, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer gefährdet ist.

Bei Aufhebungsverträgen sollten die tatsächlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Beim Arbeitsrecht in München unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Werner aus der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner. Kann beim Arbeitsrecht in München keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, ist das Arbeitsgericht zuständig. Herr Rechtsanwalt Werner in München vertritt Sie kompetent bei Ihrem Arbeitsrecht-Prozess vor dem Arbeitsgericht, wenn notwendig auch in weiteren Instanzen,

Stellen Sie Ihre Fragen betreffend des Arbeitsrechts in unserer Rechtsanwaltskanzlei in München, wir sind gerne für Sie da und helfen Ihnen in unserer Kanzlei in München weiter.